Wichtige Information zur Bedürfnisprüfung

Mitteilung vom Waffenrechtsreferenten
zur Bedürfnisprüfung 2024 des Landkreis Harburg

Liebe Schützenschwestern,
liebe Schützenbrüder,

die Waffenbehörde des Landkreises Harburg führt in den kommenden Wochen umfangreiche Bedürfnisprüfungen der Sportschützen und Sportschützinnen durch.

Von unserem Schützenverband N&E haben wir hierzu folgende Mitteilung erhalten:


Von: Schriftführerin Schützenverband Nordheide Elbmarsch e.V. <schriftfuehrerin@schuetzenverband.de>
Gesendet: Donnerstag, 29. August 2024 15:40
An: Schriftführerin Schützenverband Nordheide Elbmarsch e.V. <schriftfuehrerin@schuetzenverband.de>
Betreff: Wichtige Info unseres Waffenrechtsreferenten zu den Bedürfniskontrollen

Liebe Mitgliedsvereine,

am 15.08. wurden die Vereinsverantwortlichen vom Landkreis Harburg über bevorstehende waffenrechtliche Bedürfniskontrollen nach §14 Abs 4 WaffG informiert. In der E-Mail und in den Anschreiben, welche diese Woche an betroffene WBK-Inhaber versendet werden sollen, soll der Bedürfnisnachweis über den Verband (in unserem Fall vom Landesverband HH) erbracht werden. Wir haben den Landkreis darauf hingewiesen, dass nach §58 Abs 21 WaffG noch eine Übergangsregelung besteht und somit bis 31.12.2025 eine Vereinsbestätigung genügt, diesem Argument folgt der Landkreis. Es ist somit nicht wie im Anschreiben vom Landkreis erforderlich, die Verbandsbestätigung einzuholen, sondern es genügt, wenn der Vereinsverantwortliche bestätigt, dass die Voraussetzungen zum Bedürfniserhalt (Besitz) erfüllt sind. Die Behörde räumt hier eine großzügige Rückmeldezeit ein, ggf. auch für gesammelte Rückmeldung ein.

Die Voraussetzungen für den Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach §14 Abs 4 sind:

  • Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses generell alle 5 Jahre (§ 4 WaffG) – bisherige 3-Jahresüberprüfung nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis entfällt
  • Nach 5 und 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird überprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht.
  • Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat.
  • Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird.
    Anmerkung: dies betrifft die Termine pro Waffengattung
  • 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen.
    Anmerkung: Schießaktivitäten für den Besitz von Grundkontingent-Waffen (2 Kurz / 3 halbautomatische Langwaffen – grüne WBK) sind nicht mehr nachzuweisen, es reicht die Vereins bzw. Verbandsmitgliedschaft
  • § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG: Verpflichtung der Vereine, einen Nachweis der Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen. Anmerkung: Bitte achtet darauf, dass die vorhandenen Schießkladden, sauber geführt und ebenfalls in sinnvoller Weise archiviert werden. Da o.g. Prüfung 24 Monate rückwirkende Prüfung zulässt.

Ein wichtiger Hinweis: Persönliche Schießaufzeichnungen -> Schießbuchkopien dürfen weder von der Behörde gefordert werden, noch sollten diese freiwillig an die Behörde gegeben werden.

Für Rückfragen stehe ich wie immer sehr gerne zur Verfügung.   

Mit freundlichem Schützengruß

Fabian Rand
1.Vorsitzender / Präsident

Schützenverein Hittfeld u.U. von 1879 e.V.
Tel: 0162-6111506
Mail: fabian.rand@schuetzenverein-hittfeld.de


Solltet ihr vom Landkreis Harburg angeschrieben worden sein füllt bitte den Vordruck zum Bedürfnisnachweis aus und leitet diesen an mich weiter.

Wir werden die Nachweise dann gesammelt an den Landkreis Harburg weitergeben.

Besonders betonen möchte ich noch mal die Wichtigkeit, dass Eure Teilnahme an den Trainingstagen auch in der Schießkladde vermerkt wird. Es ist auch in Eurem Interesse diese Eintragungen vorzunehmen. (Schießkladde liegt in der Auswertung)

Mit freundlichen Grüßen
Schützenverein Pattensen u. Umgd. v. 1888 e.V.

 

Nils Petersen
1.Vorsitzender

Bei den drei Buchen 4
21423 Winsen (Luhe)

Festnetz: 04173 / 512 126
Mobil: 0160 / 96 45 69 84
E-Mail: petersen@svpattensen.de