Aus der Niedersächsischen Verordnung zum Schütz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus geht folgendes hervor:
§1 Absatz (6)
In jedem Fall bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. August 2020 verboten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1 000
oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden und unabhängig von der Anzahl
der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen (Großveranstaltungen); auch der Besuch dieser Großveranstaltungen ist verboten.
Quelle: Landkreis Harburg
Aus diesem Grund werden wir im Jahr 2020 kein Schützenfest feiern können.
Aus dem Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ (Stand: 04.05.2020) geht noch nicht hervor ab wann wir in unserem Schützenhaus das Training wieder aufnehmen können. Sobald wir hier genauere Informationen haben werden wir sie hier bekannt geben.